Kosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Therapiekosten, sofern es sich um eine psychische Störung mit "Krankheitswert" (Angststörungen, Depressionen, psychosomatische Störungen…) handelt. Zunächst bis zu 24 Stunden als Kurzzeittherapie oder 12 als Akuttherapie, in der Einzeltherapie insgesamt bis zu 100 Stunden mit gutachterlicher Genehmigung, bis 80 Stunden in der Gruppentherapie.
Die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe übernehmen ebenfalls in der Regel die Therapiekosten, der jeweilige Umfang variiert dabei je nach Versicherungsvertrag. Klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung und fordern Sie die erforderlichen Formulare für den Antrag an.
Die Kosten für Selbstzahlende orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Wie sieht der Ablauf bis zum Beginn einer Psychotherapie aus?
Nach Kontaktaufnahme (siehe Kontakt) vereinbaren wir einen Termin für 1-3 Psychotherapeutische Sprechstunden. Diese Termine dienen der Einschätzung Ihrer Problematik mit dem Ziel einer Behandlungsempfehlung. Des Weiteren können hier Ihre Fragen rund um die Therapie und zur Organisation geklärt werden. Sofern eine Psychotherapie für Ihre Beschwerden das Richtige ist, überlegen wir gemeinsam, ob eine Einzeltherapie, eine Gruppentherapie oder eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie am geeignetsten ist.
Sollte in meiner Praxis ein Therapieplatz frei sein, folgen 2-4 sogenannte Probatorische Sitzungen. Hierbei erarbeiten wir gemeinsam ein vertieftes Verständnis Ihrer Beschwerden und besprechen, was genau die Behandlungsziele und -inhalte sein sollen. Gleichzeitig lernen Sie meine Arbeitsweise kennen und können fundierter entscheiden, ob Sie sich eine gemeinsame Arbeit vorstellen können. Diese „Passung“ zwischen uns gut zu prüfen („auf das Bauchgefühl zu hören“), ist für den Erfolg Ihrer Therapie entscheidend, wie man heute aus der Forschung weiß. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass wir zusammen an Ihren Themen arbeiten wollen, stellen wir den Antrag zur Kostenübernahme an Ihre Kasse. Hierzu ist auch eine körperliche Untersuchung durch einen Arzt oder eine Ärztin notwendig („Konsiliarbericht“). Sie soll ausschließen, dass eine organische Erkrankung die Ursache für Ihr Leiden ist.
Sobald die Kostenzusage da ist, kann die gemeinsame Arbeit beginnen. Die Therapiesitzungen finden in der Regel wöchentlich statt, im Verlauf können auch längere Abstände vereinbart werden. Videositzungen sind möglich, auch im Gruppensetting.